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Das Reglement zum Ausrittsorden "Ahnen-Reytter" der Welfia:

 
Das Aussehen des Aufnähers hat die Form einer Blüte mit 10 Blättern, dessen
Kern das Wappen der Welfia ist (siehe vorige Seite).

Die einzelnen Blütenblätter tragen Ziffern, die im Uhrzeigersinn die Ahnenfolge, also den Stammbaum der
Welfia auflisten. Die Ziffern sind die Reychsnummern folgender Reyche:


 1 = Praga (1)

 2 = Berolina (2)

 3 = Grazia (4)

 4 = Linzia (13)

 5 = Oenipontana (30)

 6 = Castrum Majense (139)

 7 = Dornbirna (168)

 8 = Castrum Brigantium (207)

 9 = Insulinde im Bodensee (332)

10 = Welfia zue Buchhorn (347)



Um den Orden zu erlangen, muss der Einritt in jedem dieser Reyche nachgewiesen werden. Der
Nachweis erfolgt mittels eines Ausrittsbogens (siehe nächte Seite) mit 10 Kästchen, in die die Reyche
2 - 347 durch Sigulum und Signatur den Einritt bestätigen

Bei Selbsteintrag der Einritte in den Ausrittsbogen muss der Kantzelar des Heimatreyches unter Vorlage
des Schlaraffenpasses diese bestätigen.

Da die Allmutter Praga als Reych nicht mehr existiert, kann dort nicht eingeritten werden. Dafür soll eine
Fechsung in der Welfia gegeben werden. Die Modalitäten sind im Einzelnen in der folgenden Satzung
aufgeführt.


 

Satzung für den Welfen-Orden "Ahnen-Reytter"

  
 
1. Der Orden, verbunden mit dem Titul "Welfia's Ahnen-Reytter", wird erworben durch einmaligen Einritt
in die Reyche der Ahnen der Welfia zue Buchhorn und dem zweilmaligen Einritt zu einer Sippung in die
Burg der Welfia. Der zweite Einritt bei der Welfia dient als Ersatz für den Einritt in die Allmutter Praga
und ist mit einer Fechsung über Schlaraffia oder die Allmutter Praga oder das Uhuversum verbunden.

2. Berücksichtigt werden auch schon stattgefundene Einritte (Nachweis über den Schlaraffenpass),
sodass der Einritt zur Welfia mit Nachweis und Fechsung zum Erwerb des Ordens und Tituls ausreichen.

3. Der Orden mit Titul kann von allen Sassen des "Uhuversums" erworben werden.

4. Als Nachweis für das Anrecht auf den Titul hat der Aspirant bis zum 15. im Lenzmond
einen Sendwisch beim Kantzleramt der Welfia einzureichen, auf dem der Kantzelar seines
Heimatreyches aufgrund seiner Einkleber im Schlaraffenpass die Einritte in die 9 Reyche mit seinem
Sigulum und seiner Unterschrift bestätigt. Das Reych Welfia zue Buchhorn muss jeweils bereits einmal
vor dem Ordensfest besucht worden sein.

5. Der entsprechende Orden und Titul wird in dem in der Sippungsfolge der Welfia zue Buchhorn
angeführten Ordensfest im Ostermond (bzw. Lenzmond) durch den Fungierenden verliehen.
Abweichungen von diesem Termin können durch die Oberschlarffen zugelassen werden. Die Fechsung
ist vorher beim Kantzelar der Welfia anzumelden.

6. Der Orden "Ahnen-Reytter" nebst Titul "Welfias Ahnen-Reytter" werden überreicht mit einer Urkundt
und einem Wappenschild (Aufnäher). Titul, Urkundt und Aufnäher sind taxfrei.

7. Stifter des Ordens ist der Ritter Frankophon der Geeichte mit Herz und Hand des Reyches Welfia
zue Buchhorn (347). Träger der Stiftung ist das Reych Welfia zue Buchhorn selbst.

8. Vorstehende Satzung wurde gegeben vom Oberschlaraffenrat unter Vorsitz des Oberschlaraffen
Frankophon am 29. im Lenzmond a.U. 152 auf der Buchhornburg zue Buchhorn am Bodensee
(Friedrichshafen) und erlassen mit Genehmigung des Reyches am 05. im Ostermond a.U. 152.
  
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